Gesetzlich verpflichtende Einführung von elektronischen Rechnungen zum 01.01.2027

Wir brauchen Ihre Unterstützung!

Zum 01.01.2027 sind wir gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu versenden (d.h. Ausgangsrechnungen). Die Umsatzsteuerlichen Regelungen sind im Wachstumschancengesetz geregelt.

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Was ist eine E-Rechnung?

  • Elektronische Rechnung in strukturierter Form
  • Maschinenlesbares Datenformat (XML), z. B. X-Rechnung oder ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland)
  • Ein einfaches PDF gilt nicht als E-Rechnung

Warum werden E-Rechnungen eingeführt?

  • Digitalisierung von Geschäftsprozessen
  • Schnellere Rechnungsbearbeitung
  • Reduzierung von Papier und Versandkosten
  • Effizientere Prozesse

Warum benötigen wir Ihre Mailadresse?

  • Versand der Rechnungen/Gutschriften erfolgt digital
  • Schnelle Zustellung
  • Grundlage für digitale Prozesse

Tipp:
Falls Sie noch keine E-Mail-Adresse besitzen, richten Sie sich am besten ein separates E-Mail-Postfach speziell für den Empfang von E-Rechnungen ein (z.B. rechnung@.... oder auch buchhaltung@...). So kommen alle Rechnungen an einer Stelle an.

Denken Sie auch an die rechtssichere Archivierung.

Für weitere Fragen verweisen wir auf die Informationen des Bundesfinanzministeriums.

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